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Prävention sexualisierter Gewalt - SRIV

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Verhaltensrichtlinien zur
Prävention sexualisierter Gewalt im Sport
im Südbadischen Rollsport- und Inline-Verband e.V.
Die hier benannte Verhaltensrichtlinie soll sowohl Sportler*innen vor sexualisierter Gewalt / sexuellem Missbrauch, als auch Trainer*innen - der Begriff Trainer*in steht darüber hinaus auch stellvertretend für weitere Personengruppen, wie z.B. Übungsleiter*in, Betreuer*in, Physiotherapeut*in, Schiedsrichter*in etc. - vor falschem Verdacht schützen. Sie gilt für alle haupt-/nebenberuflichen und ehrenamtlich tätigen Personen, die im direkten Kontakt zu Sportler*innen stehen.

Die Verhaltensrichtlinie gilt sowohl für alltägliche Trainingssituationen als auch für Trainingslager, Wettkampfreisen, Wettkämpfe und Freizeiten.

Speziell für Trainer*innen gelten die folgenden Richtlinien speziell für Trainer*innen:

  • Einzeltrainingsmaßnahmen: Bei geplanten Einzeltrainingsmaßnahmen wird möglichst immer das „Sechs Augen-Prinzip“ eingehalten. D.h. wenn ein Einzeltraining für erforderlich gehalten wird, soll ein/e weitere Trainer*in bzw. ein(e) weitere(r) Sportler*in anwesend sein. Die Erlaubnis der Eltern ist einzuholen. Zeit und Ort des Einzeltrainings mit minderjährige(n) Sportler*innen ist darüber hinaus vor Trainingsbeginn gegenüber einer weiteren Trainer*in im Verein zu kommunizieren. Bei Einzeltrainingsmaßnahmen ist körperlicher Kontakt zu vermeiden.
  • Körperlichen Kontakte: Körperliche Kontakte zu Sportler*innen (Hilfestellungen, Jubel oder Trost) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. Dies gilt auch für Körperkontakte der Sportler*innen untereinander, soweit diese für die Ausübung des Sportbetriebs nicht unabdingbar sind (z.B. Armkontakt als Abstandhalter beim Fahren in der Gruppe). Notwendige Körperberührungen, z.B. bei Hilfestellungen, sollen erklärt werden und bedürfen der Zustimmung der Sportler*innen. Für die Demonstration bestimmter Abläufe an einer Sportler*in für die Gruppe ist ebenfalls die Zustimmung der Sportler*innen notwendig.
  • Geheimnisse: Trainer*innen teilen mit Sportler*innen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die das Training betreffen, sollen öffentlich gemacht werden.
  • Privatgeschenke: Auch bei besonderen Erfolgen einzelner Sportler*innen werden durch Trainer*innen persönlich keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht.
  • Duschen und Umkleiden: Trainer*innen duschen nicht gemeinsam mit Sportler*innen. Die Umkleidekabinen dürfen erst nach Anklopfen und Rückmeldung – und nur in begründeten Ausnahmefällen - betreten werden.
  • Übernachtungssituation: Trainer*innen übernachten nicht gemeinsam mit Sportler*innen in einem Zimmer. An Übernachtungsveranstaltungen (Trainingslager/Wettkampfreise etc.) sollen immer mind. zwei Begleitpersonen teilnehmen, wobei je nach mitreisenden Sportlern eine Begleitperson männliche und eine weibliche empfohlen wird.
  • Mitnahme von Sportler*innen: Die Mitnahme einzelner Sportler*innen durch Trainer*innen erfolgt nur in Ausnahmefällen. Dies setzt das Einverständnis des Sportlers, Trainers und ggf. Erziehungsberechtigten voraus. Eine Mitnahme ist an weiter Verantwortliche des Vereins zu kommunizieren.
  • Gleichbehandlung: Übungsleiter/Trainer sollen einzelne Kinder/Jugendliche nicht bevorzugen. Alle sind gleich zu behandeln.
  • Umgang mit Verdachts- oder Vorfällen: Der DRIV hat einen Interventionsleitfaden erstellt und veröffentlicht, der den Umgang mit Verdachts- und Vorfällen regelt. Er ist auf der Homepage des DRIV veröffentlicht. Dieser Interventionsleitfaden gilt auch für den Bereich des SRIV. Bei Kenntnis ist der/die Ansprechpartner*in für PSG zu informieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage des SRIV verfügbar.

Transparenz im Handeln
Sollte aus zwingenden Gründen von einem der o.a. Punkte abgewichen werden, ist dies mit anderen Trainer*innen abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Eine Abweichung ist nur bei gegenseitigem Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Verhaltensrichtlinie möglich.

Ehrenkodex
Alle im Sportbetrieb des Verbandes und der Vereine haupt-/nebenberuflichen und ehrenamtlich tätigen Personen, die im direkten Kontakt zu Sportler*innen stehen, haben den Ehrenkodex zu unterzeichnen.

Erweitertes Führungszeugnis
Von Trainern und Aufsichtspersonen, die im Auftrag des Verbands Kinder und Jugendliche betreuen, wird gemäß §72a Abs. 2 u. 4 SGB VIII verfahren. Dabei wird die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) vorgenommen, welches bei erstmaliger Vorlage grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein darf. Das Zeugnis ist auf Landesebene alle 4 Jahre neu vorzulegen.
 
Inhaber einer DOSB-Lizenz
Für Inhaber einer aktuell gültigen DOSB-Lizenz entfällt die Vorlage des Ehrenkodex und das erweiterte Führungszeugnis, da sie beides beim Lizenzerwerb und bei der Verlängerung der Lizenz beim Spitzenverband vorlegen müssen
Südbadischer Rollsport- und Inline-Verband e.V.
Roland Mayer - Vorsitzender
zur Setze 8,
78476 Allensbach
Südbadischer Rollsport- und Inline-Verband e.V.

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