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Gewalt Im Sport - SRIV

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Gewalt im Sport
Als Sportverband mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen sind wir uns der besonderen Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten jungen Menschen bewusst. Sie sollen sich in unserem Verband wohl fühlen und geschützt vor Gewalt in jeglicher Form Sport treiben und ihre Persönlichkeiten entwickeln können.
 
Der geschäftsführende Vorstand  hat beschlossen, das Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Verband als fest verankerte Aufgabe aufzunehmen und wird die vereinbarten Maßnahmen nachhaltig vorantreiben. Die Maßnahmen werden in einem Präventionskonzept näher beschrieben.
 
Das Präventionskonzept wurde durch den geschäftsführenden Vorstand verabschiedet. Die Fachwarte der einzelnen Sparten werden durch den Vorstand informiert und in der Mitgliederversammlung den Vereinen vorgestellt. Der Südbadische  Rollsport- und Inline- Verband will damit intern und extern für das Thema Kinderschutz sensibilisieren.

Die allgemeine Verhaltensrichtlinie gilt sowohl für alltägliche Trainingssituationen als auch für Trainingslager, Wettkampfreisen, Wettkämpfe und Freizeiten.

Allgemeine Verhaltensrichtlinie:

Alle Trainer*innen und Sportler*innen verpflichten sich zur Einhaltung folgender Regelungen:

  • Respektvoller Umgang: Der Umgang miteinander ist von gegenseitigem Respekt geprägt. Auf sexistische und gewalttätige Äußerungen wird verzichtet.
  • Umgang mit Medien: Das Veröffentlichen und Weiterleiten von Text-, Bild- und / oder Videoinhalten, durch die Kindern und Jugendlichen psychisch oder physisch Schaden zugefügt werden kann, ist untersagt. Dies gilt insbesondere für alle Social Media Kanäle. Hierauf werden auch die Sportler*innen im Rahmen von Lehrgängen regelmäßig ausdrücklich hingewiesen. Konkrete Situationen werden von den Trainern mit den Sportler*innen kritisch reflektiert.
  • Umgang mit Alkohol und Drogen: Im Rahmen des Sportbetriebes sind der Genuss von Alkohol sowie der Konsum von Drogen ist generell untersagt.
  • Kommunikation: Gespräche zwischen Trainer*innen und Sportler*innen finden öffentlich statt. Türen sollten geöffnet und eine dritte Person anwesend sein. Sportler*innen werden nicht mit in den Privatbereich der Trainer*innen mitgenommen, ohne dass nicht mindestens eine weitere Person anwesend ist.

Prävention von sexualisierter Gewalt
Um dem Thema der sexualisierten Gewalt gerecht zu werden hat der Verband gesonderte Verhaltensregeln festgelegt. Die Verhaltensregeln sind hier gesondert beschrieben.


Unsere verbandsinternen Ansprechpartner sind :

  •  Andreas von Briel, andreas.von.briel@sriv.de
      
  •  Juliane Kunzer
 
Die Prävention von sexualisierter Gewalt ist in der Satzung des DRIV e.V. und der Jugendordnung festgeschrieben (Satzung DRIV § 2, Abs. 2, Jugendordnung § 2, Abs. 6). Und ist somit auch für den SRIV gültig.

Die Umsetzung weiterer Maßnahmen erfolgt sukzessive und liegt im Verantwortungsbereich der geschäftsführenden Vorstandes.
Südbadischer Rollsport- und Inline-Verband e.V.
Roland Mayer - Vorsitzender
zur Setze 8,
78476 Allensbach
Südbadischer Rollsport- und Inline-Verband e.V.

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